Familienpsychologische 
Gutachten 

Als familienpsychologische Sachverständige erstelle ich Gutachten in Kindschaftssachen ausschließlich im Auftrag von Familiengerichten.

Meine Arbeit ist am Kindeswohl orientiert und umfasst familienpsychologische Gutachten zu Fragestellungen der Erziehungsfähigkeit, elterlichen Sorge, Umgangsgestaltung und des Pflegekinderwesens. Bindungs- und Beziehungsaspekte werden dabei entwicklungspsychologisch fundiert berücksichtigt.

Ich bin für Familiengerichte in München sowie in weiteren Amtsgerichtsbezirken tätig, unter anderem in Dachau, Augsburg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Ebersberg und Miesbach. Die Begutachtung kann mehrsprachig erfolgen (Deutsch, Englisch, Russisch, Bulgarisch). Hier finden Sie mein Kurzprofil zum Download.

Da es um zeitkritische Entscheidungen im Interesse des Kindes geht, genießen Gerichtsaufträge bei mir höchste Priorität.

Sachverständigentätigkeit beim Familiengericht: 
Wenn Entscheidungen das Leben von Kindern prägen

Allgemeine Hinweise zu Erstellung familienpsychologischer Gutachten

Kind im Mittelpunkt
Im Zentrum jeder familienpsychologischen Begutachtung steht das Wohl des Kindes. Dabei werden seine emotionale, soziale und kognitive Entwicklung, seine Bindungsbedürfnisse sowie seine individuelle Lebenssituation in den Fokus genommen. Um die jeweiligen gerichtlichen Fragestellungen zu beantworten, werden im familienpsychologischen 
Gutachten Empfehlungen auf Grundlage der aktuell gültigen fachlichen Standards ausgesprochen, die darauf abzielen, das Kindeswohl langfristig bestmöglich zu sichern.

Rechtliche Grundlagen
Familienpsychologische Gutachten werden im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren auf Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG, §§ 266 ff.) angeordnet. Die Bestellung der Sachverständigen erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts (§ 278 FamFG). 
Für die Vergütung und Entschädigung gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Ablauf der Begutachtung

Die Erstellung familienpsychologischer Gutachten erfolgt in mehreren strukturierten Schritten.

Einwilligung & Information
Vor Beginn der Untersuchung werden alle Beteiligten – Eltern, Kinder, Jugendamt, gesetzliche Vertreter und andere – 
ausführlich über Zweck, Rechte und Pflichten sowie den Wegfall der Schweigepflicht gegenüber Justizbehörden 
informiert. Erst nach schriftlicher Zustimmung beginnt die Begutachtung.

Akten- und Dokumentenanalyse
Ich werte relevante Unterlagen aus – Gerichtsbeschlüsse, Stellungnahmen von Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, Schulen und weiteren Fachkräften.

Gespräche & Beobachtungen
In vertraulichen Einzelgesprächen und bei Hausbesuchen führe ich halbstrukturierte Interviews durch und beobachte die Interaktion zwischen Kindern und Bezugspersonen. Kinder jeden Alters werden alters- und entwicklungsgerecht unmittelbar in die Begutachtung einbezogen, beispielsweise durch Beobachtung, Gespräche oder spielerische Verfahren.

Testverfahren & Fremdinformationen
Je nach Fragestellung setze ich standardisierte psychologische Testverfahren ein. Informationen von außen – z. B. aus Kita, Schule oder therapeutischen Einrichtungen – runden die Einschätzung ab.

Bericht & Empfehlungen
Nach Datensammlung und Auswertung wird ein schriftliches familienpsychologisches Gutachten mit Befunden, Interpretation und Handlungsempfehlungen erstellt.

 

 

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